| Person und Tod von Paul Klünemann Jeder Mensch stirbt – eine Binsenwahrheit und doch wohl  nicht selbstverständlich im Bewusstsein jeder Person verankert. Ich möchte  dieser Binsenwahrheit im Folgenden ein wenig nachgehen – aus der Sicht eines  einfachen Menschen, der weder Mediziner noch Jurist oder sonst ein  >Experte< ist. Jeder Mensch stirbt. Diese Aussage verweist auf  wesentliches. Jeder Mensch stirbt; es stirbt nicht die Gesellschaft, nicht die  Menschheit, nicht eine Gruppe: es stirbt der Mensch als Person. Der Sterben,  der Tod ist personal wie sonst nichts im Leben einer Person. Nur dieser eine  Mensch kann seinen Tod sterben, nur dieser eine Mensch kann sein eigenes  Sterben >erleben<; >empfinden<. Nur diese eine Person kennt seine  Bedürfnisse während des Sterbens, sein Wollen während des Sterbens; diese  Person weiß um seine Bedürfnisse erst im Prozess des Sterbens selbst; er weiß  sie nicht vorher – und nachher kann er sie nicht mehr berichten, er nimmt die  Kenntnis seiner Bedürfnisse buchstäblich mit ins Grab – oder wohin immer sonst.  Wir - die >Überlebenden< - mögen diese Unkenntnis bedauern. Nicht nur  das, wir wehren uns persönlich gegen diese Unkenntnis unseres eigenen Selbst.  Wir verlangen von uns bereits jetzt festzulegen, wie im Sterbeprozess mit uns  verfahren werden soll; wir möchten bereits heute festlegen, welche Bedürfnisse  wir im Sterbeprozess haben und wie diese unsere Bedürfnisse erfüllt werden  sollen. Wir beachten nicht die Unmöglichkeit dieses Vorhabens, denn wir wissen  einfach nicht, wie unser Sterbeprozess ist: genauer: ich weiß nicht um meine  Gefühle und Bedürfnisse in meinem Sterben so wenig wie mein Nachbar um die  seinen weiß. Eines scheint mir aber sicher zu sein: die Bedürfnisse im Sterben,  das >erleben< des Sterbens und das Empfinden des Todes wird bei meinem  Nachbar ein anderes sein als bei mir. Müssen wir dieses nicht sogar hoffen;  wäre es nicht traurig, wenn wir Personen nicht mal in unserem eigenen Tod  eigenständig und einzig wären? Wenn wir, wenn ich aber nicht wissen kann, welche  Bedürfnisse ich zu welchem Zeitpunkt meines Sterbens habe, wie ich welche  Ereignisse um mich herum erlebe und empfinde, so ist daraus ein gewichtiger  Schluss zu ziehen: ich kann jetzt, im bewussten, durch Handlung, durch  Vorsorge, durch Wissen (wenn es auch nur ein scheinbares ist) bestimmtes Leben  eben nicht bereits jetzt für mein Sterben handeln, nicht bereits jetzt für mein  Sterben vorsorgen, bereits jetzt um mein Sterben vorsorgen. Ich muss um mein  Sterben wissen, allerdings kann ich nicht um die Vorgänge im Zeitpunkt des  Todes (wie lang immer dieser Zeitpunkt gesetzt wird) wissen.
 Nichtwissen aber macht Angst. Tatenlos einem  unausweichlichen Ereignis entgegengehen macht Angst. Nichtwissen im Wissen  macht Angst. Angst ist ein personales Warnsignal mit dem Ziel des personalen  Es, dem Ich zu veranlassen eine Situation zu verlassen. Personale Angst  veranlasst zum personalen Handeln. So gehen wir, die Menschen als Person also  hin und Handeln. Wir legen fest, was wir im Sterben wollen, wie wir behandelt  werden wollen. Wir legen fest, wie wir sterben wollen und möglichst auch noch  wo. Wir wollen festlegen, woran wir sterben wollen nach welchen Behandlungen  und welche Behandlungen wir nicht wollen. Wir bilden uns so ein, das Sterben in  den Griff zu bekommen. Gleichzeitig aber ahnen wohl die meisten Personen, dass  dem nicht so ist. So bleibt die Angst, so bleibt auch die Unmöglichkeit, sich  auf das Sterben, auf den Tod wirklich einlassen zu können.  Das Fehlen eines Einlassens auf den Tod hat massive  Auswirkungen auf das Leben der Person, die sich nicht einlassen kann. Der Tod  ist ein, nein >das< personale Ereignis des Lebens der Person. Der Tod ist  viel personaler als die Geburt, denn die Geburt ist eine Passion, sie geschieht  ohne Empfindung, ohne Gefühl der geborenen Person. Der Tod hat ein anderes  Kaliber als alles andere im Leben. Wenn es >das< personale Ereignis eines  Lebens ist, bedeutet das die Unmöglichkeit mit diesem Ereignis zu leben,  >die< Unfreiheit der Person schlechthin. Konkret: kann ich mein Sterben  und meinen Tod nicht in mein Leben integrieren, laste ich mir die elementarste  Unfreiheit auf, die in meinem Leben denkbar ist. Ich kann als Person nicht frei  sein bei gleichzeitiger Angst vor dem Tod. Diese Aussage reicht nicht aus, sie  ist krasser zu formulieren: ich kann als Person nicht frei sein, wenn ich mich  als Person nicht vom Tode aus denken kann.  Angst vor dem Tod gleichzusetzen mit elementarer Unfreiheit  scheint für viele nicht nachvollziehbar zu sein – und doch bin ich von der  Richtigkeit überzeugt. Angst vor dem Tod bedeutet die Unmöglichkeit, das eigene  Sterben, den eigenen Tod zu denken. Alles Handeln, alles Wissen in Richtung auf  Tod ist immer gerichtet auf Vorstellungen, die das Leben selbst uns erfahrbar  gemacht hat. Alles Handeln und alles Wissen in Bezug auf den Tod ist daher  Aktionismus und Glauben und damit das Gegenteil von dem, was wir zu tun  glauben. Gleichzeitig aber klammere ich mich notwendig mit aller Macht an das  Leben, wenn ich den Tod nicht in das Leben integrieren kann. Kann ich mir  selbst nicht mehr helfen, erwarte ich, dass andere mir helfen. Ich mache mich  abhängig von den Leistungen anderer, die um jeden Preis mein Leben retten  sollen, gar müssen. Betrachten wir unser Handeln ein wenig genauer. Das gibt es  zur Zeit die Diskussion über die Patientenverfügung. Vorrangig geht es darum,  den Willen des Patienten, also der Person über sich selbst in den Vordergrund  zu stellen, also dem Willen des Patienten für seinen eigenen personalen Sterbeprozess  zu entsprechen. Aber, ein Patient, einer Person kann dieses Wollen nicht vor  seinem Sterbeprozess festlegen, weil keine Person wissen kann, welche  Bedürfnisse sie im Sterben tatsächlich hat. Sie weiß nicht, ob sie wie  behandelt werden möchte, sie weiß nicht, ob sie sich zurückziehen möchte,  allein sein möchte, allein mit sich selbst sterben möchte – wie es dem  elementar personalem Vorgang des Sterbens entsprechen würde, an dem niemand  beteiligt ist außer des Sterbenden selbst. Alle Anweisungen einer Person für  den Fall ihres Sterbens sind nicht mehr als Vorstellungen – geboren aus Angst  oder anderen Gefühlen während des Lebens – für den Zeitpunkt des Sterbens, die  mit der Wirklichkeit zum Zeitpunkt des Sterbens nur zufällig etwas zu tun haben  können. Der >Gesetzgeber<, konkret also die Personen, die über die  Patientenverfügung diskutieren und entscheiden, scheinen genau diese doch recht  simple Tatsache zu spüren. Sie formulieren das Recht der Patientenverfügung so,  das dem Willen der Person entsprochen werden soll, allerdings muss die  verfügende Person die Situation, für die sein Wille gelten soll, so genau  beschreiben, dass die Situationsbeschreibung faktisch nie auf eine tatsächlich  gegebene Situation zutreffen wird. Eine Patientenverfügung ist so genau das,  was sie beschreibt: ein vorgestellter Wille für eine vorgestellte Situation, in  der eine Handlung oder Nichthandlung von Dritten vorgeschrieben wird. Eine  Patientenverfügung ist ein wertvolles Dokument zur Beherrschung einer Angst;  eine Patientenverfügung ist ein Psychopharmakum für die dem eigenen Tod mit  Angst entgegenblickende Person. Aus gesetzgeberischer Sicht ist sie ein Placebo  mit erheblicher Wirkung. Der Gesetzgeber, eine Institution gaukelt den  Menschen, den Personen vor, sich mit dem Tod zu beschäftigen, sich mit dem Tod  wirklich beschäftigt zu haben, wenn die Person eine Patientenverfügung  formuliert und hinterlegt hat. Sie gaukelt den Personen vor, damit das Thema  Sterben zu den Akten legen zu können. Gleichzeitig verbleiben die Personen in  der elementaren Unfreiheit, die sie notwendig in Abhängigkeit nicht von  Personen bringen, sondern von Institutionen, die nicht sterben können. Abhängigkeit  aber ist die Voraussetzung für Macht, für Nutzen dieser Institutionen oder der  Menschen darin, solange diese Menschen entmenschlichte Funktionäre von  Institutionen sind. Elementare Unfreiheit ist die Voraussetzung jeder Macht von  Institutionen. Elementare Unfreiheit ist Bedingung für die Definition einer  relativen Freiheit für die Personen durch die, durch eine Institution, hier  vorrangig durch den >Staat<. Elementare Unfreiheit ist die Bedingung für  die Unterwerfung eines Menschen unter die Regeln der relativen Freiheit für die  Person. Personen akzeptieren so gut wie jegliche Form von relativer Freiheit,  solange eine Institution die Regeln für die relative Freiheit für alle von  diesen Regeln betroffenen Personen gleich gestaltet. Betrachten wir die  Demokratietheorie: sie geht keineswegs von der Freiheit der zur Demokratie  gehörenden Personen aus, sondern sie setzt lediglich voraus, das die Personen  einer Demokratie gleiche Freiheiten haben, wie groß diese Freiheiten auch immer  sein mögen. Eine Institution daher, um ihre Macht zu sichern, einige  Bedingungen zusammen bringen:
 
              
                sie muss Personen zwingen, sich latent – unterschwellig  immer mit dem Tod zu beschäftigengleichzeitig muss sie Personen ermöglichen, rational  eine Lösung für das Problem des eigenen Todes finden zu können. Die Institution des Staates Deutschland schafft seit  längerem genau diesen Spagat durch die verschiedenen Diskussionen und Aktionen,  die geführt werden: die Diskussion um die Patientenverfügung, die Diskussion um  die Transplantation haben die lebende Person im Blick, gleichzeitig aber ist  unterschwellig immer der Tod in der Rede dabei. Die Diskussion um die  Fortschritte in der Medizin ist nur sinnvoll vor dem Hintergrund des drohenden  Todes bei gleichzeitiger Hoffnung auf verlängertes, möglichst sogar  unsterbliches Leben.  Ich möchte den Prozess des Sterbens von anderer Seite beleuchten.  Keine Person weiß um seine Bedürfnisse während des Sterbens und um seine  Empfindungen zum Zeitpunkt des Todes. Aber eine Unmöglichkeit positiver  Aussagen bedeutet nicht notwendig die Unmöglichkeit auch negativer Aussagen.  Das Sterben einer Person ist für diese Person ein notwendig außergewöhnliches,  gleichzeitig finales Ereignis. Die Person, ich als Person ziehe mich in meinem  Sterben aus der Welt, auch aus meiner Welt zurück in mich selbst. Wichtiges  wird in meinem Sterben je unwichtiger, je weiter mein Sterben fortgeschritten  ist. Recht, Rechtsetzung, meine Unterwerfung unter dieses Recht wird deckt sich  umso mehr als eine scheinbare Unterwerfung auf, je weiter mein Sterben  fortschreitet. Macht über mich wird umso mehr als scheinbare Macht aufgedeckt,  je weiter ich im Normalzustand des Lebens im Sterben mich entferne. Mein  eigener Wille, meine eigene Verfügung entpuppt sich umso mehr als Geschwätz von  gestern, je weiter ich in der Erfahrung des Sterbens voranschreite. Wohl  gemerkt, diese Aussagen sagen nichts über mein tatsächliches Erleben im  Sterbeprozess aus; nichts desto trotz halte ich diese Aussagen für als Wahr  zulässig. Ein sterbender Mensch ist für lebendige Macht nicht mehr erreichbar;  ein sterbender Mensch denkt anders als die Lebenden um ihn herum; je weiter das  Sterben fortschreitet, je weiter entfernen sich die Denkebenen voneinander;  umso schwieriger wird auch die Verständigung zwischen beiden Ebenen, bis sie  schließlich – irgendwann vor, spätestens aber mit dem Tod – gänzlich unmöglich  wird. Eines ist aber sicher: nicht die Denkebene des Lebenden ist für den  Sterbenden wichtig, sondern sein eigenes, sich veränderndes Denken und  Empfinden bleibt für ihn entscheidend, während das Denken und Empfinden der  Lebenden in der Weite der Unwichtigkeit für den Sterbenden sich verflüchtigt.  Die Person, ich selbst kommt am Ende des Lebens endgültig zu mir, niemand kann  das verhindern, nicht einmal ich selbst mit allen ängstlichen Verfügungen zu  guten Lebzeiten. Negatives Wissen, also das Wissen um das im Tod als unwichtig  im Nebel der Zeiten verschwindende führt nicht zur Erkenntnis des Verschwindens  der eigenen Person im Sterben, sondern muss im Gegenteil zur Erkenntnis der  eigenen Person im Sterben führen: ich bin in meinem Sterben nicht nur wichtig,  sondern entscheidend, niemand kann mich ersetzen, niemand kann mich  beeinflussen in diesem Ereignis. Es ist allein mir zugehörig, ich als Person  bin allein ihm zugehörig. Ich kann machen was ich will, Institutionen können  machen was und wie sie wollen; ich bin als Person unabdingbar in diesem  Prozess. Weil ich aber unabdingbar bin, muss ich mein Leben von diesem Prozess  her leben; kann ich mein Leben nur von der Erkenntnis meiner Persönlichkeit aus  diesem Prozess heraus leben. Alles schön und gut, aber was folgt daraus? Es folgt  zweierlei aus diesen einfachen, fast banalen Überlegungen. Zum ersten ist die Relativierung des eigenen Denkens über  das eigene Sterben, den eigenen Tod zwingend. Stelle ich eine  Patientenverfügung auf, stelle ich meinen Glauben an das Wissen um mein Sterben  als Wissen dar bei gleichzeitiger unterschwelliger Angst, dass mein Wissen doch  nur Glauben ist. Mein Tod ist also nicht positiv geregelt, ich muss Angst haben  trotz meines geglaubten, positiven Wissens, das aufgrund seiner Positivität im  Glauben notwendig im Glauben verbleiben muss. Die Angst vor dem Tod ist also –  auch und - vor allem eine Angst vor der Falschheit meines positiven Wissens vor  dem Tod. Meiner grundlegenden Unfreiheit kann ich also entgehen, wenn ich mein  positives Wissen und damit notwendig Glauben durch das negative Wissen über  meinen Tod ersetze. Negatives Wissen zu Sterben und Tod führt notwendig zur  Stärkung des Wissens um die eigene Person, es führt notwendig und gleichzeitig  zur Relativierung jeder Macht, jedes Rechts; jeder Person und jeder Institution  über mich als Person. Negatives Wissen über die Vorgänge beim Sterben – was  wird unwichtig – stärkt das Wissen um die Zentralität der eigenen Person – ohne  das Wissen konkret auszuformulieren oder nur konkret ausformulieren zu können.  Positives Wissen im Sterben ist >gewusster< Glaube, nicht aber geglaubtes  Wissen.
 Das Wissen um die Zentralität des eigenen Seins bedeutet  aber gleichzeitig die Aufhebung aller grundlegenden Unfreiheit gegenüber allem  Recht, gegenüber allen Institutionen. Rechtsverhältnisse, Institutionen und ihr  Handeln können von einem Standpunkt aus gesehen werden, aus dem heraus die  relative Unwichtigkeit von Recht, von Institution für mich als Person gesehen  und erkannt werden können. Entscheidendes ändert sich: ich erkenne mich nicht  mehr abhängig vom Recht, von Institutionen; ich muss mich nicht mehr  unterwerfen der Macht und der Bürokratie, sondern ich kann Recht; Macht,  Institution quasi von außen betrachten im Verhältnis zu mir als lebender  Person. Macht, Institution, Recht bleiben bestehen auch für mich als lebende  Person, aber mein Blick von außen, mein Blick auf mich selbst von meinem Tod  aus relativiert Macht über mich als Macht, die von meiner Entscheidung, vom  meinem Verhältnis zur Macht abhängig ist. Nicht mehr die Institution definiert  meinen Freiheitsgrad vor dem Hintergrund meiner Angst vor dem Tod, sondern ich  als Person definiere den Grad der Macht über mich vor dem Hintergrund meines  negativen Wissens über mein eigenes Sterben.  In der Konsequenz: ich als Person lebe ich nicht mehr in  Angst auf den Tod hin, sondern ich als Person lebe aus der – meiner alles  entscheidenden Bedeutung im Tode mein Leben.  Die Bedeutung für mein Sein in der Gesellschaft ist eminent,  die Bedeutung dieser Umkehrung für alle Institution ist eminent. Ihr soll hier  nicht mehr im Einzelnen nachgegangen werden, sondern nur in einem Satz: nicht  mehr ist die Gesellschaft vor mir als Person, sondern ich als Person bin vor  jeder Gesellschaft, vor jedem Recht. Eine Institution muss hier allerdings  weiter erwähnt werden, wenn auch nicht abschließend: die Kirche – für mich die  katholische Kirche. Sie steht mir ihrer Lehre in einem Dilemma: denn einerseits  lehrt sie Glauben – also positiv über das Geschehen im Sterben, im Tod und nach  dem Tod. Sie lehrt diesen Glauben notwendig für die Person in der Erkenntnis,  dass die Person stirbt. Allerdings geht sie mit dieser Lehre auf den ersten  Blick merkwürdig vorsichtig um. Sie stellt anstelle dieser positiven Lehre viel  mehr das Leiden in den Vordergrund, rückt gleichzeitig aber die Wirkung von  Sterben und Tod als Voraussetzung für alles danach weit in den Hintergrund.  Dieses – auf den ersten Blick – merkwürdige Verhalten wird erklärbar vor dem  Hintergrund der oben geführten Überlegungen: wenn die Kirche die Personalität  lehrt in alle Konsequenz, lehrt sie notwendig die Unabhängigkeit >ihrer<  Gläubigen von sich selbst mit. Genau diese Unabhängigkeit will sie als  Institution nicht, kann sie angesichts eines Macht- und Wahrheitsanspruchs  nicht wollen. Die Lehre der Kirche, konsequent gelehrt, markiert das Ende aller  Kirche. Ist es daher ein Zufall, wenn Jesus keine Kirche gegründet hat?  |